Seit 2016 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bereits auf dem Tisch. Bis zum 25. Mai 2018 wird sie nun in nationales Recht der Mitgliedstaaten überführt. Dann sind die Bestimmungen in Deutschland bindend. Dies gilt für kleine und mittelständische Unternehmen genauso wie für internationale Konzerne, die hier Kundendaten bzw. den Besucher-Trafffic auf ihren Webseiten erheben und auswerten. Die wenigen verbleibenden Monate sollten von allen Akteuren, die mit fremden Daten umgehen, ausgesprochen intensiv genutzt werden.

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