Bereits am 10.01.2017 hat die EU-Kommission ihren offiziellen Entwurf der neuen E-Privacy-Verordnung vorgestellt. Diese haben insbesondere bei der deutschen Wirtschaft für einen Aufschrei gesorgt.
Die E-Privacy-Verordnung wird alle Regelungen, die auf Grundlage der E-Privacy-Richtlinie 2002/58, ergänzt von Richtlinie 2009/136 (sog. Cookie-Richtlinie), ergangen sind, verdrängen und zusätzlich neue Regelungen für das Online- und Direktmarketing mitbringen. Betroffen sind vor allem die Regelungen der §§11 ff TMG und des §7 UWG.

Auf welche Änderungen Sie sich im Einzelnen einstellen müssen, zeigt dieser Beitrag von www.datenschutzbeauftragter-info.de:

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